Hausordnung der Burg Liechtenstein

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

wir bedanken uns bei Ihnen für Ihr Interesse an unserer Burg und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Zu Beginn Ihres geschätzten Besuches möchten wir Sie auf unsere Hausordnung aufmerksam machen.

 

Ziel und Zweck der Hausordnung

Die Hausordnung soll dazu dienen, den Burgbesuch in ruhiger und ungestörter Atmosphäre zu empfinden und Kunstwerke und die Architektur vor Schäden zu schützen. Die Hausordnung ist ausnahmslos von jeder Besucherin und jedem Besucher (auch Fremdfirmen) einzuhalten. Mit dem Betreten des Burghofes der Burg erkennen die Besucherinnen und Besucher die Hausregeln und alle Anordnungen betreffend Sicherheit an. Der Geltungsbereich der Hausordnung erstreckt sich auf die gesamte Burganlage und Grundstücke der Burgverwaltung Burg Liechtenstein.

 

Die Hausordnung

  1. Der Besuch der Räumlichkeiten der Burg verpflichtet zum Einhalten der Hausordnung.
     
  2. In den Burgräumen werden aus Sicherheitsgründen von den Kameras Aufzeichnungen getätigt, die nach 4 Monaten wieder gelöscht werden.
     
  3. Kinder unter 10 Jahren haben nur unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson Zutritt zur Burg.
     
  4. Öffnungszeiten, Führungszeiten und Eintrittspreise der Burg sind gesondert festgelegt und können bei der Kassa eingesehen werden. Mit dem Kauf der Eintrittskarte wird die Hausordnung der Burgverwaltung akzeptiert. Die Öffnungszeiten sind den Informationstafeln zu entnehmen. Aus baulichen und organisatorischen Gründen können einzelne Räume und Sammlungen nicht zugänglich sein.
     
  5. Das Berühren der Ausstellungsstücke ist ausnahmslos verboten. Alle Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln. Das Rauchen sowie Telefonieren mit einem Handy innerhalb der Burg ist nicht erlaubt.
     
  6. Tiere jeglicher Art (ausgenommen Blindenhund) dürfen in die Burgräume nicht mitgenommen werden.
     
  7. Schirme, Regenbekleidung, sowie Rucksäcke und größere Tragetaschen müssen an der Kassa abgegeben werden. Die Burgverwaltung übernimmt keine Haftung für die hinterlegten Gegenstände.
     
  8. Die Mitnahme von Fahrrädern und Skootern in das Burgareal ist verboten.
     
  9. Essen und Trinken während der Führung und im oberen Burghof ist nicht erlaubt.
     
  10. Die Besucher sind verpflichtet, darauf zu achten, dass Schäden aller Art, insbesondere durch Feuer, Diebstahl oder Vandalismus in allen Bereichen der Burg verhindert werden.
     
  11. Jede Verschmutzung der Räume, Ausstellungsstücke, Gänge, Stiegen und Höfe, das Berühren oder Beschädigen von Exponaten ist zu unterlassen.
     
  12. Das Fotografieren und Filmen von Kunstwerken und Ausstellungsstücken, Innenräume für private Zwecke ist generell nicht erlaubt. Für gewerbliche Zwecke ist eine schriftliche Genehmigung der Burgverwaltung einzuholen.
     
  13. Die Anweisungen des Aufsichtpersonales, das für die Einhaltung der Hausordnung zuständig ist, sind unbedingt zu befolgen. Besucher, die wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen, wird ein weiterer Aufenthalt in der Burg untersagt.
     
  14. Eine Überlassung von Räumen für andere Zwecke, vor allem private Feiern, Firmenpräsentationen, etc. erfolgt durch die Burgverwaltung und obliegt der Freigabe durch die Selbe.
     
  15. Gegenstände, die in der Burg gefunden werden, sind in der Burgverwaltung abzuholen. Kleidungsstücke werden an der Kassa hinterlegt. Die Behandlung von Fundgegenständen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen.
     
  16. Die Hausordnung tritt mit Wirkung vom 01. Jänner 2010 in Kraft und liegt bei der Kassa, im Shop, im Eingangsbereich und auf der Website auf.
     
  17. Bei akustischem Alarm ist den Anweisungen des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes Folge zu leisten.

 

Burgverwaltung L.Fasching e.U.

Burg Liechtenstein, im Jänner 2019